Leistung & Preis
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Montags - Donnerstags
Bitte fragen Sie nach den Tagesaktuellen Preisen |
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Einzelzimmer Superior Sehr kleines Zimmer |
EURO ab 52,00 ohne Frühstück |
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Einzelzimmer Executive |
EURO ab 72,00 ohne |
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Doppelzimmer / Twin Executive |
EURO ab 99,00 ohne |
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Frühstück pro Person 8,00 Euro wird mit 19% Mwst auf der Rechnung ausgewiesen |
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Messe |
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Einzelzimmer Superior |
EURO von 70,00 - 290,00 inkl. Frühstück |
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Einzelzimmer Executive |
EURO von 89,00 - 600,00 inkl. Frühstück |
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Doppelzimmer / Twin Executive |
EURO von 99,00 - 600,00 inkl. Frühstück |
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Wochenendpreise Freitags - Montags |
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Einzelzimmer Superior |
EURO ab 42,00 inkl. Frühstück |
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Einzelzimmer Executive |
EURO ab 79,00 inkl. Frühstück |
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Doppelzimmer / Twin Executive |
EURO ab 89,00 inkl. Frühstück |
Im Preis enthalten:
gesetzliche Mehrwertsteuer und freundliche Bedienung, sowie freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im gesamten VRR Bereich gültig ab dem Folgetag nach Anreise! Alle angegebenen Preise sind keine Festpreise und richten sich nach der Tagespreissituation und gelten auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Bei Messen und Großveranstaltungen gelten andere Stornierungsbedinungen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen.
Gerne akzeptieren wir folgende Zahlungsmittel:
Bar, Electronic-cash, Visa, Master, Amex
Für Buchungen durch Reisebüros:
- Amadeus YXDUSH01
- Apollo YX41850
- Sabre YX36858
- Worldspan YXDUS1
- Pegasus YXDUSVOL
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir verweisen auf die AGB´s der DeHoGa.
Rechtslage - Bei der Bestellung eines Hotelzimmers
Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, ein Zimmer der gebuchten Kategorie dem Gast zur verfügung zu stellen.
Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotel zimmers zu bezahlen.
Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so
bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten
Hotel leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung
ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20% des vereinbarten Preises.
Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur
Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
Gerichtsstand ist der Betriebsstandort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.